Online-Wetten: EuGH stärkt Rechtsposition der betrogenen Spieler
Insbesondere habe die Beschränkung der Zahl
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Grundsätzlich müssen die nationalen Behörden befugt bleiben, diese Auflage durchzusetzen und einen Verstoß mit den im nationalen Recht vorgesehenen straf-, verwaltungs- oder zivilrechtlichen Folgen zu ahnden7. Wenn jedoch Tipico von den deutschen Behörden präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen erhalten hat, dass die Konzessionsauflage ihm gegenüber nicht durchgesetzt würde, solange er bestimmte Grundvoraussetzungen erfülle, träfe ihn kein Verschulden an dem Verstoß gegen die streitige Konzessionsregelung. Unter diesen Umständen sollten die deutschen Gerichte auf die im deutschen Privatrecht zur Verfügung stehenden Mechanismen zurückgreifen, um Tipico von den betreffenden zivilrechtlichen Folgen freizustellen. Ist den Verbrauchern unter derartigen Umständen ein Schaden entstanden, wären allein die Behörden haftbar, die die Zusicherungen gemacht haben. Es ist Sache des nationalen Gerichts – in diesem Fall des Bundesgerichtshofs – diesen Punkt zu klären. der Konzessionen auf 20 gegen das
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Daher erscheinen die vom betreffenden Verbraucher gegen Tipico geltend gemachten Ansprüche nach deutschem Recht grundsätzlich begründet. Tipico macht jedoch zu seiner Verteidigung geltend, dass er aufgrund bestimmter Mängel des Konzessionserteilungsverfahrens keine deutsche Konzession habe erhalten können. Der Bundesgerichtshof möchte daher wissen, ob die befassten Zivilgerichte unter solchen Umständen nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts – konkret der Dienstleistungsfreiheit – verpflichtet sind, das nationale Konzessionssystem insgesamt unangewendet zu lassen und folglich die Ansprüche des Verbrauchers zurückzuweisen3. Nach Ansicht von Generalanwalt Nicholas Emiliou erfordert diese Frage eine differenzierte Antwort. Wenn ein Mitgliedstaat für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen in seinem Hoheitsgebiet eine Konzession verlangt und diese Auflage für sich genommen mit der durch das Unionsrecht garantierten Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, wie im Bereich des Glücksspiels4, sind die nationalen Behörden, einschließlich der Gerichte, berechtigt, diese Auflage gegenüber einem Veranstalter durchzusetzen, der Dienstleistungen ohne die erforderliche Konzession erbracht hat.
III: Sportwetten-Anbieter ohne Lizenz muss Einsätze zurückerstatten
Insbesondere dürfen diese Gerichte die Konsequenzen ziehen, die das anwendbare Zivilrecht insoweit vorsieht. Dies gilt auch dann, wenn der betreffende Veranstalter geltend macht, dass er wegen Mängeln des Konzessionserteilungsverfahrens keine Konzession habe erhalten können. Insofern ist der Schutz des aus der Dienstleistungsfreiheit folgenden Rechts des Veranstalters ausreichend dadurch gewährleistet, dass ein mangelhaftes oder fehlendes Konzessionserteilungsverfahren gerichtlich angefochten werden kann5. Ausnahmsweise sollten diese zivilrechtlichen Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die Konzessionsauflage nicht angewandt werden, wenn dies unverhältnismäßig wäre. Dies ist der Fall, wenn von zuständiger und zuverlässiger Seite innerhalb der nationalen Behörden dem betreffenden Veranstalter präzise, nicht an Bedingungen geknüpfte und übereinstimmende Zusicherungen gegeben wurden, dass diese Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde und er den Verbrauchern seine Dienstleistungen daher ohne Konzession auf dem nationalen Markt anbieten könne. Transparenzgebot verstoßen, da die Länder außerstande
C-440/23 Schlussanträge: EuGH zur Rückforderung von Verlusten aus Online-Glücksspiel
Im Verfahren C-198/24 muss der EuGH entscheiden, ob eine vorläufige Kontenpfändung der Mr Green Limited mit europäischem Recht vereinbar ist. Noch hat der EuGH keine Entscheidung zur Rückforderung von Glücksspielverlusten getroffen. Die bisherigen Äußerungen sind aber positiv für Spieler und lassen auf verbraucherfreundliche Entscheidungen hoffen. Konkrete Termine für Urteilsverkündigungen sind erst für ein Verfahren bekannt. Am 04.
Wieso der Europäische Gerichtshof?
September 2025 hat der Generalanwalt seine bet online fussball wetten deutschland Schlussanträge im Verfahren C-440/23 vortragen. Die Urteilsverkündung wird für Anfang 2026 erwartet. Im Sportwetten Verfahren C-530/24 wird der Generalanwalt am 11. Dezember 2025 seine Schlussanträge vortragen. Konkrete Termine für das Verfahren C-683/24 stehen bisher nicht fest. gewesen seien, diese Beschränkung zu erklären.
- Urteil des EuGH zum Glücksspielmonopol in Deutschland (2010)
- Prüfung der Verhältnismäßigkeit nationaler Beschränkungen
- Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU
- Anforderungen an eine kohärente und systematische Glücksspielpolitik
Ebenso habe die Genehmigungsbehörde aus den
FAQ: Häufige Fragen zur Rückforderung von Online-Casino-Verlusten
Der Generalanwalt ist daher der Auffassung, dass die Dienstleistungsfreiheit die deutschen Behörden nicht daran hindert, für das Angebot von Dienstleistungen in Form von Sportwetten in Deutschland eine deutsche Konzession zu verlangen, und es auch nicht allgemein ausschließt, dass Veranstalter, die diese Leistungen ohne die erforderliche Konzession angeboten haben, zivilrechtlichen Folgen wie der Nichtigkeit der mit ihren Kunden geschlossenen Verträge unterliegen. Diese Folgen sind im Hinblick auf das angestrebte Ziel des Verbraucherschutzes grundsätzlich verhältnismäßig6. Insbesondere trägt die Nichtigkeit der Glücksspielverträge – die eine Pflicht zur Rückzahlung der von Spielern erhaltenen Einsätze begründen kann – dazu bei, einer Umgehung des bet sportwetten anbieter deutschland Konzessionssystems durch Veranstalter von Glücksspielen entgegenzuwirken. Der Vorrang der Dienstleistungsfreiheit verlangt von den nationalen Behörden nicht, eine Konzessionsauflage, die an sich mit dieser Freiheit vereinbar ist, immer dann unangewendet zu lassen, wenn ein Veranstalter außerstande war, im Rahmen eines diskriminierungsfreien und transparenten Konzessionserteilungsverfahrens eine Konzession zu erhalten. Unter derartigen Umständen kann der Veranstalter nicht – sozusagen im Wege der „Selbsthilfe“ – ohne Konzession mit der Erbringung von Dienstleistungen auf dem Markt beginnen, da dies ernsthafte Gefahren für Verbraucher mit sich brächte. Veranstaltern, die die Voraussetzungen für die Konzessionserteilung
| Aktivitätsbereich |
Maßnahme / Instrument |
Ziel |
Beispiel |
| Rechtsdurchsetzung |
Vertragsverletzungsverfahren |
Einhaltung der EU-Verträge (Niederlassungsfreiheit) durch Mitgliedstaaten sicherstellen. |
Verfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten (2011-2017) wegen diskriminierender Regelungen. |
| Politikkoordination |
Mitteilungen und Empfehlungen |
Konvergenz der nationalen Politiken und Förderung hoher Verbraucherschutzstandards. |
Mitteilung der Kommission über Glücksspiel (2014) |
| Binnenmarktüberwachung |
Dialog mit nationalen Regulierern |
Beseitigung ungerechtfertigter Hindernisse für legale Anbieter. |
Unterstützung der Einrichtung des Gambling Regulatory Exchange Forum (GREF) |
| Verbraucherschutz |
Förderung von Mindeststandards |
Schutz vor Sucht, Betrug und Geldwäsche im grenzüberschreitenden Kontext. |
Unterstützung von Projekten zur Spielersperre und Altersverifikation. |
erfüllt hätten, die 20 Veranstalter, die
- EuGH zur Transparenz und Objektivität bei Lizenzvergaben
- Diskriminierungsfreie Vergabeverfahren für Anbieter
- Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz
- Begrenzung der Lizenzen muss sachlich gerechtfertigt sein
Konzessionen erhalten sollten, in intransparenter Weise ausgewählt.
Die Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs
Allerdings setzen andere Anbieter ihre letzte Hoffnung auf den EuGH und warten dessen Urteile zu Sportwetten und Online-Glücksspiel allgemein ab, bevor sie bereit sind, rechtskräftig zugesprochene Verluste zurückzuerstatten. Auch Gerichte der ersten und zweiten Instanz warten teilweise auf die Entscheidungen des EuGH und setzen Verfahren bis dahin aus. Mit der Klageerhebung wird jedoch die Verjährung gehemmt - deshalb sollten Betroffene nicht den Fehler machen, ebenfalls auf die Urteile des EuGH zu warten, sondern schnellstmöglich Klage einreichen, um die Verjährung zu hemmen und ihre Ansprüche nicht zu verlieren. Für die Betroffenen bedeuten diese Entwicklungen, dass sie Geduld haben müssen. Rechtskräftige Urteile können 30 Jahre lang vollstreckt werden und werden dabei mit 5% über dem Basiszinssatz verzinst.
Geld zurück – Sale-and-rent-back-Verträge mit Pfando nichtig
Im Verfahren C-440/23 muss der EuGH unter anderem die Frage beantworten, ob das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen mit europäischem Recht vereinbar ist und ob Spieler Verluste zurückfordern können mit der Argumentation, dass der Anbieter keine Lizenz hatte und der Vertrag deshalb nichtig war. Bei Verfahren C-530/23 geht es um Online-Sportwetten und ganz konkret um Tipico. Der EuGH muss entscheiden, ob ein Spieler sein Geld von Tipico zurückfordern kann, weil der Anbieter über keine Lizenz verfügte und ob dies explizit auch möglich ist, obwohl Tipico eine Lizenz beantragt hatte und diese auch hätte bekommen müssen, weil das deutsche Lizenzverfahren unionsrechtswidrig war. Im Verfahren C-683/24 muss sich der EuGH mit der Bill 55 aus Malta befassen. Das Handelsgericht Wien möchte vom EuGH klären lassen, ob die Bill 55 unionsrechtswidrig ist und deshalb zurückgenommen werden muss. Dementsprechend sei die Genehmigungsbehörde verpflichtet gewesen, Tipico eine Konzession zu erteilen,
- Notwendigkeit eines tatsächlichen und wirksamen Kampfes gegen Spielsucht
- Verbot von Werbung als mögliche unverhältnismäßige Beschränkung
- Kriterien für eine konsequente und systematische Einschränkung des Angebots
- Nationale Behörden müssen ihre Maßnahmen begründen
da er (neben anderen) alle
Wie geht es weiter?
1Diese Lizenz soll es Tipico gestatten, von Malta aus über das Internet Sportwetten in der gesamten EU anzubieten. 2Am 9. Oktober 2020 wurde Tipico in einem neuen Konzessionserteilungsverfahren eine Konzession für Sportwetten in Deutschland erteilt. Die vorherige Konzessionsregelung, die nur 20 Konzessionen vorgesehen hatte, wurde aufgrund ihrer von Tipico und anderen abgelehnten Bewerbern veranlassten gerichtlichen Überprüfung und Aussetzung nie erfolgreich umgesetzt. Nach Angaben des Verwaltungsgerichts Wiesbaden war das frühere Konzessionserteilungsverfahren unter Verletzung der Tipico nach dem Unionsrecht zustehenden Rechte auf ein transparentes und diskriminierungsfreies Konzessionserteilungsverfahren durchgeführt worden. Voraussetzungen für die Konzessionserteilung erfüllt habe.
Ein Präzedenzfall für Europas Glücksspielrecht?
Jedoch hat die Europäische Kommission im Juni 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta eingeleitet - ein klarer Hinweis darauf, wie die EU die Malta Bill 55 einschätzt. Im Verfahren C-198/24 wird der Generalanwalt am 30. Oktober 2025 seine Schlussanträge vortragen. EuGH, Pressemitteilung vom 19.03.2026 zu den Schlussanträgen in der Rs. C-530/24 vom 19.03.2026 Generalanwalt Emiliou: Ein Veranstalter von Sportwetten, der auf einem nationalen Markt Dienstleistungen anbietet, ohne die erforderliche Konzession zu besitzen, kann zur Rückerstattung der von den Spielern erhaltenen Einsätze verpflichtet werden.
Pokerstars – Spieler hat Anspruch auf Rückzahlung seines Verlusts in Höhe von 412.000 Euro
Etwas anderes sollte gelten, wenn es dem Veranstalter aufgrund von Mängeln des Konzessionserteilungsverfahrens nicht möglich war, die Konzession zu erhalten, und die nationalen Behörden ihm zugesichert haben, dass bis zur Einführung eines unionsrechtskonformen Verfahrens die Konzessionsauflage nicht durchgesetzt würde. Ein deutscher Verbraucher erhob vor den deutschen Zivilgerichten Klage gegen den maltesische Sportwetten-Veranstalter Tipico auf Rückerstattung der Wetteinsätze, die er zwischen dem Jahr 2013 und dem 9. Oktober 2020 auf Tipicos deutscher Website durch Wetten verloren hatte. Im maßgeblichen Zeitraum besaß Tipico eine maltesische1, jedoch keine deutsche Konzession, wie nach deutschem Recht erforderlich2. Nach deutschem Recht führt ein solches unerlaubtes Anbieten von Sportwetten zur Nichtigkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge und stellt eine unerlaubte Handlung dar, sodass die betroffenen Verbraucher Rückerstattung oder Schadensersatz verlangen können.